Sozialstation heerstraße nord
Im Jahr 1981 haben wir die erste Sozialstation zur Hauskrankenpflege in Spandau gegründet: Die „Sozialstation Heerstraße Nord“ zur Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf. Seitdem versorgen wir täglich Patientinnen und Patienten aus dem Umkreis.
Dabei übernehmen unsere Pflegefachkräfte medizinische Behandlungspflege, wie zum Beispiel einen Verbandswechsel. Unsere Hauskrankenpflege umfasst aber auch die ambulante Palliativversorgung.
Im Jahr 1981 haben wir die erste Sozialstation zur Hauskrankenpflege in Spandau gegründet: Die „Sozialstation Heerstraße Nord“ zur Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf. Seitdem versorgen wir täglich Patientinnen und Patienten aus dem Umkreis.
Dabei übernehmen unsere Pflegefachkräfte medizinische Behandlungspflege, wie zum Beispiel einen Verbandswechsel. Unsere Hauskrankenpflege in Spandau umfasst aber auch die ambulante Palliativversorgung.
Kontakt
Sozialstation Heerstraße Nord
Pillnitzer Weg 8
13593 Berlin
Tel.: 030 364 794-23
Fax: 030 364 794-32
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Stefanie Röseler
Pflegedienstleiterin
Martina Otto
Pflegefachkraft
Leistungen
- Medikamentengaben
- Injektionen
- Wundversorgung / Verbandswechsel
Leistungen
- Medikamentengaben
- Injektionen
- Wundversorgung / Verbandswechsel
Voraussetzungen
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Im Gegensatz zur häuslichen Pflege ist die Hauskrankenpflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für häusliche Krankenpflege, wenn:
- dadurch ein Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt wird,
- weder der Patient/die Patientin noch eine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Pflegemaßnahmen übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V).
Damit wir als Pflegedienst häusliche Krankenpflege vornehmen können, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese kann auf Wunsch und gegen eine Aufwandsentschädigung auch direkt durch uns organisiert werden.
Voraussetzungen
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Im Gegensatz zur häuslichen Pflege ist die Hauskrankenpflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für häusliche Krankenpflege, wenn:
- dadurch ein Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt wird,
- weder der Patient/die Patientin noch eine andere im Haushalt lebende Person die notwendigen Pflegemaßnahmen übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V).
Damit wir als Pflegedienst häusliche Krankenpflege vornehmen können, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese kann auf Wunsch und gegen eine Aufwandsentschädigung auch direkt durch uns organisiert werden.
Plötzlich Krankenhaus … und dann?
Wir begleiten auch danach
Alle Patientinnen und Patienten, die nach einem stationären Aufenthalt aus dem Krankenhaus entlassen werden, begleitet unser Hauskrankenpflege-Team je nach Bedarf bei der medizinischen, pflegerischen oder rehabilitativen Nachversorgung. Zu diesem Zweck kooperieren wir seit Jahren mit unserem Partner, dem Evangelischen Waldkrankenhaus in Spandau. Dort sind wir im Entlassungsmanagement tätig. Unser gemeinsames Ziel ist es, einen nachhaltigen Behandlungserfolg für unsere Patientinnen und Patienten zu erreichen.
Kosten
Die Kosten für die Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse. Teilweise verbleibt ein Eigenanteil, abhängig von der Krankenkasse. Auskunft über Privatleistungen geben wir auf Anfrage gerne telefonisch.
Haben Sie Fragen?
FÖV Pflege Gesundheit und soziale Dienste gemeinnützige GmbH
Sozialstation Heerstraße Nord
Pillnitzer Weg 8
13593 Berlin
Tel.: 030 364 794-23
Fax: 030 364 794 32