Winterdienst in Spandau, Winterdienst
Winterdienst

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Unterstützung in der kalten Jahreszeit

wir räumen und streuen für sie

Anliegerinnen und Anlieger einer öffentlichen Straße sind dazu verpflichtet, vereiste oder von Schnee bedeckte Straßen im Winter unmittelbar selbstständig oder durch eine Firma räumen zu lassen. Diese Arbeit übernehmen gerne wir für Sie! Wir sind Ihr zuverlässiger Winterdienst in Spandau.

Seit 10 Jahren sorgen wir im Winter für sichere Straßen in Spandau, die nicht in die Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigung (BSR) fallen. Wir streuen und entfernen vereiste Flächen und Neuschnee, um Sie im Alltag zu entlasten.

Kontakt

Winterdienst in Spandau, Winterdienst

Winterdienst
Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin

Tel.: 030 755 669-120
Fax: 030 755 669-151

E-Mail senden »

Lars Franzke

Lars Franzke

Bereichsleitung Winterdienst

Wie gefällt Ihnen unser Angebot?

Wir von der FÖV Service gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.

Leistungen

Unser Angebot

Unser Winterdienst in Spandau sorgt im Winter für freie und sichere Straßen. Auch bei Ihnen Zuhause.

Schneeräumung
Eisbeseitigung
Streudienst

WER HAT RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF GEHWEGEN?

Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind es die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger, die zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet sind.

  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
  • Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und –braucher
  • Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch notierten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“

Eigentümerinnen und Eigentümer sind auch zur Reinigung von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet. Umfangreiche Informationen rund um die Räum- und Streupflicht in Berlin finden Sie hier.

Leistungen

Unser Angebot 

Unser Winterdienst in Spandau sorgt im Winter für freie und sichere Straßen. Auch bei Ihnen Zuhause.

Schneeräumung
Eisbeseitigung
Streudienst

WER HAT RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF GEHWEGEN?

Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind es die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger, die zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet sind.

  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
  • Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und –braucher
  • Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch notierten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“

Eigentümerinnen und Eigentümer sind auch zur Reinigung von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet. Umfangreiche Informationen rund um die Räum- und Streupflicht in Berlin finden Sie hier.

Besonderheiten

Mit Ihrem Auftrag unterstützen Sie Menschen mit Behinderungen

Als Inklusionsbetrieb arbeiten bei uns Menschen mit Schwerbehinderungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders benachteiligt werden. Wir beschäftigen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderungen, die bei uns Hand in Hand zusammenarbeiten. Auch im Winterdienst. Mit jedem Auftrag fördern Sie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und neue Beschäftigungen.

Kosten

Wenn Sie Hilfe bei der Schneebeseitigung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Haben Sie Fragen? 

Kontakt n.weigner@foev-service.de

FÖV Service gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH

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Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin

Tel.: 030 755 669-120
Fax: 030 755 669-151

So finden Sie uns

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FÖV Verbund 

Individuelle Unterstützung im Alltag.

Als gemeinsames Versorgungsnetzwerk möchten wir Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und aktives Leben im gewohnten Umfeld ermöglichen.

Bleiben Sie vernetzt

Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband

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