wir räumen und streuen für sie
Anliegerinnen und Anlieger einer öffentlichen Straße sind dazu verpflichtet, vereiste oder von Schnee bedeckte Straßen im Winter unmittelbar selbstständig oder durch eine Firma räumen zu lassen. Diese Arbeit übernehmen gerne wir für Sie! Wir sind Ihr zuverlässiger Winterdienst in Spandau.
Seit 10 Jahren sorgen wir im Winter für sichere Straßen in Spandau, die nicht in die Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigung (BSR) fallen. Wir streuen und entfernen vereiste Flächen und Neuschnee, um Sie im Alltag zu entlasten.
Kontakt
Winterdienst
Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin
Tel.: 030 755 669-120
Fax: 030 755 669-151
Lars Franzke
Bereichsleitung Winterdienst
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Wir von der FÖV Service gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.
Leistungen
Unser Angebot
Unser Winterdienst in Spandau sorgt im Winter für freie und sichere Straßen. Auch bei Ihnen Zuhause.
WER HAT RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF GEHWEGEN?
Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind es die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger, die zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet sind.
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
- Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und –braucher
- Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch notierten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“
Eigentümerinnen und Eigentümer sind auch zur Reinigung von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet. Umfangreiche Informationen rund um die Räum- und Streupflicht in Berlin finden Sie hier.
Leistungen
Unser Angebot
Unser Winterdienst in Spandau sorgt im Winter für freie und sichere Straßen. Auch bei Ihnen Zuhause.
WER HAT RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF GEHWEGEN?
Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind es die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger, die zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet sind.
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
- Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und –braucher
- Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch notierten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“
Eigentümerinnen und Eigentümer sind auch zur Reinigung von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet. Umfangreiche Informationen rund um die Räum- und Streupflicht in Berlin finden Sie hier.
Besonderheiten
Mit Ihrem Auftrag unterstützen Sie Menschen mit Behinderungen
Als Inklusionsbetrieb arbeiten bei uns Menschen mit Schwerbehinderungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders benachteiligt werden. Wir beschäftigen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderungen, die bei uns Hand in Hand zusammenarbeiten. Auch im Winterdienst. Mit jedem Auftrag fördern Sie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und neue Beschäftigungen.
Kosten
Wenn Sie Hilfe bei der Schneebeseitigung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Haben Sie Fragen?
FÖV Service gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH
Winterdienst
Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin
Tel.: 030 755 669-120
Fax: 030 755 669-151