Pflegeberatung, Pflegeberatung
Ambulante Palliativversorgung

Pflegeberatung

Für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige

Kostenlose Unterstützung für Angehörige

Unsere erfahrenen Beratungsschwestern bei der FÖV Pflege stehen Ihnen gerne zur Seite und beantworten häufig gestellte Fragen wie: Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung abgedeckt? Welche Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen? Habe ich Anspruch auf Entlastung, wenn ich eine nahestehende Person pflege?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder eine allgemeine Beratung wünschen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Kostenerstattung

Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Die Kosten werden über die Pflegekassen abgerechnet.

Unsere erfahrenen Beratungsschwestern bei der FÖV Pflege stehen Ihnen gerne zur Seite und beantworten häufig gestellte Fragen wie: Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung abgedeckt? Welche Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen? Habe ich Anspruch auf Entlastung, wenn ich eine nahestehende Person pflege?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder eine allgemeine Beratung wünschen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Kostenerstattung

Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Die Kosten werden über die Pflegekassen abgerechnet.

Kontakt

Pflegeberatung, Pflegeberatung

Pflegeberatung
Pillnitzer Weg 8
13593 Berlin

Terminkoordination:
Christina Schmidt
Tel.: 030 364 794-10
Fax: 030 364 794-31

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Christina Schmidt

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Terminkoordination

Teresa Nazari

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Pflegeberatung

Maria Gehner

Maria Gehner

Pflegeberatung

Leistungen

Wir ermitteln den individuellen Hilfebedarf

Unsere Pflegeberatung in Spandau hilft Ihnen, den individuellen Hilfebedarf für Ihre Pflegesituation zu ermitteln. Wir beraten umfassend zu verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung und stellen eine maßgeschneiderte Leistungszusammenstellung zusammen. Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen unterstützen auch bei der Antragstellung, um sicherzustellen, dass der persönliche Versorgungsplan bestmöglich umgesetzt wird.
Als Angehörige, die eine nahestehende Person pflegen, können Sie sich ebenfalls von uns über Entlastungsmöglichkeiten beraten lassen.

Unsere Beratungsthemen

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Vermittlung zu Pflegehilfsmittelfirmen
  • Wohnraumanpassung
  • Hausnotruf
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Antragstellungen (Pflegegrad, Höherstufungsanträge, Einreichung von Widerspruch)
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
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Leistungen

Wir ermitteln den individuellen Hilfebedarf

Unsere Pflegeberatung in Spandau hilft Ihnen, den individuellen Hilfebedarf für Ihre Pflegesituation zu ermitteln. Wir beraten umfassend zu verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung und stellen eine maßgeschneiderte Leistungszusammenstellung zusammen. Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen unterstützen auch bei der Antragstellung, um sicherzustellen, dass der persönliche Versorgungsplan bestmöglich umgesetzt wird. Als Angehörige, die eine nahestehende Person pflegen, können Sie sich ebenfalls von uns über Entlastungsmöglichkeiten beraten lassen.

UMFANGREICHE BERATUNG

Unsere Beratungsthemen

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Vermittlung zu Pflegehilfsmittelfirmen
  • Wohnraumanpassung
  • Hausnotruf
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Antragstellungen (Pflegegrad, Höherstufungsanträge, Einreichung von Widerspruch)
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Sie erhalten bereits pflegegeld? 

Beratungsverpflichtung

Als Empfänger oder Empfängerin von Pflegegeld ohne Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sind regelmäßige sogenannte „Beratungseinsätze“ verpflichtend. Diese Beratung ist für pflegende Angehörige gedacht, um die Versorgungssituation vor Ort zu überprüfen und sicherzustellen, dass die pflegende Person nicht überfordert ist. Unsere Beratungsexperten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Fragen rund um die Pflege zu beantworten. Wenn die Beratungsverpflichtung nicht eingehalten wird, kann es dazu kommen, dass das Pflegegeld gekürzt oder ganz einbehalten wird.

Tipp: Pflegehilfsmittel

Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, haben einen monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Das können zum Beispiel ein Hausnotrufsystem oder Betteinlagen sein.

Wie oft muss ein Beratungseinsatz stattfinden?

Menschen mit Pflegegrad 1 sind nicht zur Wahrnehmung eines Beratungsbesuches verpflichtet. Sie können dies aber auf freiwilliger Basis halbjährlich tun. Menschen mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld empfangen, sind in unterschiedlicher Häufigkeit zu Beratungseinsätzen verpflichtet.

Pflegegrad 1: 1 × pro ½ Jahr – FREIWILLIG
Pflegegrad 2 und 3: 1 × pro ½ Jahr
Pflegegrad 4 und 5: 1 × pro ¼ Jahr

Nutzen Menschen mit Pflegebedarf die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst, können diese ebenfalls alle sechs Monate einen Beratungsbesuch wahrnehmen.

Haben Sie Fragen 

Kontakt termin-pflegeberatung@foev-pflege.de

FÖV Pflege Gesundheit und soziale Dienste gemeinnützige GmbH

Pflegeberatung
Pillnitzer Weg 8
13593 Berlin

Tel.: 030 364 794-10
Fax: 030 364 794 31

So finden Sie uns

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FÖV Verbund 

Individuelle Unterstützung im Alltag.

Als gemeinsames Versorgungsnetzwerk möchten wir Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und aktives Leben im gewohnten Umfeld ermöglichen.

Bleiben Sie vernetzt

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