Kostenlose Unterstützung für Angehörige
Unsere Beratungsschwestern der FÖV Pflege beantworten häufige Fragen, wie zum Beispiel:
- Welche Leistungen deckt die Pflegeversicherung ab?
- Welche Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
- Habe ich Anspruch auf Entlastung, wenn ich eine angehörige Person pflege?
Wenn auch Sie Fragen haben oder eine allgemeine Beratung wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kostenerstattung
Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Die Kosten werden über die Pflegekassen abgerechnet.
Unsere Beratungsschwestern der FÖV Pflege beantworten häufige Fragen, wie zum Beispiel:
- Welche Leistungen deckt die Pflegeversicherung ab?
- Welche Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
- Habe ich Anspruch auf Entlastung, wenn ich eine angehörige Person pflege?
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Kostenerstattung
Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Die Kosten werden über die Pflegekassen abgerechnet.
Kontakt

Pflegeberatung
Pillnitzer Weg 8
13593 Berlin
Terminkoordination:
Christina Schmidt
Tel.: 030 364 794-10
Fax: 030 364 794 31
Wie gefällt Ihnen unser Angebot?
Wir von FÖV Pflege Gesundheit und soziale Dienste gemeinnützige GmbH freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.

Christina Schmidt
Terminkoordination

Teresa Nazari
Pflegeberatung

Maria Gehner
Pflegeberatung
Leistungen
Wir ermitteln den individuellen Hilfebedarf
Wir beraten Menschen mit Pflegebedarf über Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu ermitteln unsere Pflegeberaterinnen immer den individuellen Hilfebedarf. Sie beraten bei der Leistungszusammenstellung und unterstützen bei Anträgen zur Umsetzung eines bestmöglichen, persönlichen Versorgungsplans.
Auch pflegende Angehörige können sich von uns über Entlastungsmöglichkeiten beraten lassen.
Unsere Beratungsthemen
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Vermittlung zu Pflegehilfsmittelfirmen
- Wohnraumanpassung
- Hausnotruf
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Unterstützung bei Antragstellungen (Pflegegrad, Höherstufungsanträge, Einreichung von Widerspruch)
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Leistungen
Wir ermitteln den individuellen Hilfebedarf
Wir beraten Menschen mit Pflegebedarf über Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu ermitteln unsere Pflegeberaterinnen immer den individuellen Hilfebedarf. Sie beraten bei der Leistungszusammenstellung und unterstützen bei Anträgen zur Umsetzung eines bestmöglichen, persönlichen Versorgungsplans.
Auch pflegende Angehörige können sich von uns über Entlastungsmöglichkeiten beraten lassen.
UMFANGREICHE BERATUNG
Unsere Beratungsthemen
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Vermittlung zu Pflegehilfsmittelfirmen
- Wohnraumanpassung
- Hausnotruf
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Unterstützung bei Antragstellungen (Pflegegrad, Höherstufungsanträge, Einreichung von Widerspruch)
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Sie erhalten bereits pflegegeld?
Beratungsverpflichtung
Als Empfänger oder Empfängerin von Pflegegeld ohne Inanspruchnahme eines Pflegedienstes sind regelmäßige sogenannte „Beratungseinsätze“ verpflichtend. Das ist eine Beratung für pflegende Angehörige zur Überprüfung der Versorgungssituation vor Ort. Auch soll damit sichergestellt werden, dass die pflegende Person nicht überfordert ist und sich bei Fragen an eine Kontaktperson wenden kann. Wird dieser Beratungsverpflichtung nicht nachgegangen, kann es dazu kommen, dass Pflegegeld gekürzt oder ganz einbehalten wird.
Tipp: Pflegehilfsmittel
Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, haben einen monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Das können zum Beispiel ein Hausnotrufsystem oder Betteinlagen sein.
Wie oft muss ein Beratungseinsatz stattfinden?
Menschen mit Pflegegrad 1 sind nicht zur Wahrnehmung eines Beratungsbesuches verpflichtet. Sie können dies aber auf freiwilliger Basis halbjährlich tun. Menschen mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld empfangen, sind in unterschiedlicher Häufigkeit zu Beratungseinsätzen verpflichtet.
Pflegegrad 1: 1 × pro ½ Jahr – FREIWILLIG
Pflegegrad 2 und 3: 1 × pro ½ Jahr
Pflegegrad 4 und 5: 1 × pro ¼ Jahr
Nutzen Menschen mit Pflegebedarf die häusliche Pflege von einem ambulanten Pflegedienst, können diese ebenfalls alle sechs Monate einen Beratungsbesuch wahrnehmen.
Haben Sie Fragen
FÖV Pflege Gesundheit und soziale Dienste gemeinnützige GmbH
Pflegeberatung
Pillnitzer Weg 8
13593 Berlin
Tel.: 030 364 794-10
Fax: 030 364 794 31