wir räumen und streuen für sie
Anliegerinnen und Anlieger einer öffentlichen Straße sind dazu verpflichtet, vereiste oder von Schnee bedeckte Straßen im Winter zu räumen. Unmittelbar, entweder selbstständig oder durch die Beauftragung einer Firma. Hier kommen wir ins Spiel!
Wir sind Ihr zuverlässiger Winterdienst in Berlin-Spandau. Seit 10 Jahren sorgen wir im Winter für sichere Straßen, die nicht in die Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigung (BSR) fallen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Kontakt
Winterdienst
Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin
Tel.: 030 755 669-120
Fax: 030 755 669-151
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Wir von der FÖV Service gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH freuen uns auf Ihr Feedback. Veröffentlichen Sie doch eine Rezension in unserem Profil.
Leistungen
Unser Angebot
Unser Winterdienst für Unternehmen sorgt für sichere Straßen.
WER HAT RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF GEHWEGEN?
Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind es die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger, die zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet sind.
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
- Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und –braucher
- Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch notierten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“
Eigentümerinnen und Eigentümer sind auch zur Reinigung von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet. Umfangreiche Informationen rund um die Räum- und Streupflicht in Berlin finden Sie hier.
Leistungen
Unser Angebot
Unser Winterdienst für Unternehmen sorgt für sichere Straßen.
WER HAT RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF GEHWEGEN?
Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind es die jeweiligen Anliegerinnen und Anlieger, die zur Schnee- und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet sind.
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
- Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und –braucher
- Inhaberinnen und Inhaber eines im Grundbuch notierten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“
Eigentümerinnen und Eigentümer sind auch zur Reinigung von Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet. Umfangreiche Informationen rund um die Räum- und Streupflicht in Berlin finden Sie hier.
Besonderheiten
Mit Ihrem Auftrag unterstützen Sie Menschen mit Behinderungen
Als Inklusionsbetrieb arbeiten bei uns Menschen mit Schwerbehinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders benachteiligt werden. Wir beschäftigen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderungen, die bei uns Hand in Hand zusammenarbeiten. Auch im Winterdienst. Mit jedem Auftrag fördern Sie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und neue Beschäftigungen.
Kosten
Haben Sie Fragen?
FÖV Service gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH
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Brunsbütteler Damm 138
13581 Berlin
Tel.: 030 755 669-120
Fax: 030 755 669-151